Schützenschnur der Volksmarine
Soldaten, Unteroffiziersschüler, Unteroffiziere, Fähnrichschüler und Offiziersschüler, die die Schützenschnur erworben hatten, trugen sie an der Uniformjacke von der rechten Schulterklappenschlaufe aus zum oberen Knopf des offenen Revers; weibliche Armeeangehörige zum speziell neben dem 1. Knopfloch angebrachten Knopf.
Matrosen, Unteroffiziersschüler und Maate auf Zeit der Volksmarine trugen die erworbene Schützenschnur an einem 20-mm-Ankerknopf von der rechten Schulternaht aus zum Kieler Knoten.
Die Schützenschnur war zu Parade- und Ausgangsuniform zu tragen.
Mit Ernennung zum Fähnrich oder zu einem Offiziersdienstgrad war die Schützenschnur nicht mehr zu tragen.
Schied der Träger der Schützenschnur aus dem aktiven Wehrdienst aus, so verblieb die Schützenschnur im Besitz des Ausscheidenden.
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| Schützenschnur und Abzeichen für das Schießen mit Schützenwaffen, gestiftet 1957, verliehen: - 1957 bis 1960 in vier Stufen Stufe I Schützenschnur, Stufe II bis IV je eine Eichel |
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| Abzeichen zur Schützenschnur für das Schießen mit Torpedo, gestiftet 1957, verliehen 1957 bis 1960 in zwei Stufen. |
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| Abzeichen zur Schützenschnur für das Schießen mit Artillerie, gestiftet 1985, verliehen ab 1986 in vier Stufen. |
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Abzeichen zur Schützenschnur für Soldaten, Unteroffiziere und Quelle: Marinekalender der DDR 1989 (Seite 153) |
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